Flucht- & Rettungspläne
nach DIN ISO 23601 und ASR A1.3
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Warum sind Flucht- & Rettungsplänen wichtig?
Gemäß § 4 Abs. 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber für die Arbeitsstätte einen Flucht- und Rettungsplan zu erstellen und auszuhängen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Die ASR A2.3 konkretisiert diese Vorgaben. Neben der Notwendigkeit, die sich aus dem Arbeitsschutz ergibt, sind Flucht- und Rettungspläne für eine schnelle und zielorientierte Selbstrettung im Notfall essenziell.
Die Vorgaben der DIN ISO 23601 und der ASR A1.3 dienen der übersichtlichen und einheitlichen Gestaltung der Flucht- und Rettungspläne, sodass gefährdete Personen den Weg zu einem sicheren Ort möglichst leicht und intuitiv erkennen können.

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Nach Ihrer Anfrage per Mail prüfen wir die eingereichten Unterlagen und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot. Vor Abschluss der Arbeit besprechen wir dann eventuelle Details und senden Ihnen die angefertigten Pläne zu. Gerne können Sie uns vorab auch telefonisch kontaktieren.
